BFH - Beschluß vom 29.11.2000
I B 8/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 624

Verfahrensmängel und Divergenz

BFH, Beschluß vom 29.11.2000 - Aktenzeichen I B 8/00

DRsp Nr. 2001/4331

Verfahrensmängel und Divergenz

Zu den Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln und einer Divergenz.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zu Recht als unzulässig abgewiesen hat und ob sein Urteil in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ gegenüber der Klägerin für das Streitjahr (1996) einen Körperschaftsteuerbescheid, einen Bescheid zur Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer. Dabei hatte er jeweils die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, nachdem zuvor Steuererklärungen nicht abgegeben worden waren. Die Klägerin erhob nach erfolglosen Einspruchsverfahren gegen diese Bescheide Klage.