BSG - Beschluss vom 14.02.2018
B 1 KR 92/17 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGB V § 13 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 03.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 270/16
SG Bremen, vom 04.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 2/15

Verfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenWiedergabe der Rechtsauffassung des LSGSozialrechtlicher Herstellungsanspruch

BSG, Beschluss vom 14.02.2018 - Aktenzeichen B 1 KR 92/17 B

DRsp Nr. 2018/10888

Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

1. Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht gehört die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund der bestimmte Tatsachen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen.2. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Anspruchsgrundlage findet neben dem Naturalleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung betreffenden Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V keine Anwendung.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGB V § 13 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I