Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Helmstedt vom 17.08.2023 abgeändert und der Wert für das Verfahren erster Instanz auf 5.640,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beschwerde betrifft den Verfahrenswert des auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens nach rechtskräftiger Ehescheidung.
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