A. Die Vorlagen betreffen die Frage, ob das Abzugsverbot für Geldbußen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als die Geldbuße gemäß § 17 Abs. 4 OWiG der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dient.
1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. Nr. ) unterliegen der Einkommensteuer. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte (§ Abs. Nr. ) sind unter anderem die Vorschriften über die Betriebsausgaben - nach der Legaldefinition des § Abs. "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind" - zu befolgen. § Abs. 5 regelt einschränkend, welche Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern dürfen. Ergänzend dazu bestimmt § , welche Ausgaben als Privataufwendungen gelten und deshalb nicht abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|