BFH - Beschluß vom 05.11.1998
VIII B 30/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 769
GmbHR 1999, 563

Verfassungsmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

BFH, Beschluß vom 05.11.1998 - Aktenzeichen VIII B 30/98

DRsp Nr. 1999/3587

Verfassungsmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist auch verfassungsgemäß, wenn der Gesellschafter nicht i.S. des § 17 EStG wesentlich am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist.

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

1. Die Vorinstanz hat die Mitunternehmerstellung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bejaht und demgemäß die Klagen gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1993, in dem die Gewinne aus der Veräußerung der Mitunternehmeranteile (Kommanditanteile) der Kläger erfaßt wurden, abgewiesen.