FG Hamburg, vom 25.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 18/09
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Gewinnspielgeräte nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz (HmbSpVStG); Berechnung der Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer durch Verminderung der Summe aus den eingezahlten Geldbeträgen und den angefallenen Gewinnen um die ausgezahlten Geldbeträge; Unmittelbar zum Weiterspielen verwendete, nicht ausgezahlte Gewinne als steuerrechtlich relevanter Spieleinsatz; Verfassungsmäßigkeit einer Abwälzung der Spielvergnügungsteuer auf die Spieler; Vereinbarkeit einer Erhebung der Spielvergnügungsteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit dem Gleichheitssatz aufgrund des Ausschlusses des Aufwandes der Spielbanken aus der Besteuerung; Vereinbarkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz (HmbSpVStG) mit dem Gemeinschaftsrecht
BFH, Beschluss vom 27.11.2009 - Aktenzeichen II B 102/09
DRsp Nr. 2010/2192
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Gewinnspielgeräte nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz (HmbSpVStG); Berechnung der Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer durch Verminderung der Summe aus den eingezahlten Geldbeträgen und den angefallenen Gewinnen um die ausgezahlten Geldbeträge; Unmittelbar zum Weiterspielen verwendete, nicht ausgezahlte Gewinne als steuerrechtlich relevanter Spieleinsatz; Verfassungsmäßigkeit einer Abwälzung der Spielvergnügungsteuer auf die Spieler; Vereinbarkeit einer Erhebung der Spielvergnügungsteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit dem Gleichheitssatz aufgrund des Ausschlusses des Aufwandes der Spielbanken aus der Besteuerung; Vereinbarkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz (HmbSpVStG) mit dem Gemeinschaftsrecht