BVerfG - Beschluss vom 25.07.2007
1 BvR 1031/07
Normen:
MinöStG § 2a Abs. 3 ; EnergieStG § 50 Abs. 1 S. 4, 5, Abs. 3 S. 2, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2007, 1097
GewArch 2007, 379
NJW 2008, 213
NVwZ 2007, 1168
UPR 2008, 21

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Biokraftstoffen

BVerfG, Beschluss vom 25.07.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 1031/07

DRsp Nr. 2007/14513

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Biokraftstoffen

1. Die Besteuerung von Biokraftstoffen gem. § 50 Abs. 1 S. 4 u. 5, Abs. 3 S. 2 u. 3 EnergieStG verletzen mangels eines Eingriffs in den Schutzbereich des Eigentumgrundrechts nicht Art. 14 Abs. 1 GG. Die Eigentumsgarantie schützt nicht vor Preiserhöhungen infolge neuer oder erhöhter Steuern. Die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben werden kann, fällt nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG.2. Auch Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, da die Berufsfreiheit grundsätzlich nicht vor Veränderungen der Marktdaten und Rahmenbedingungen der unternehmerischen Entscheidungen schützt. Im Übrigen kommt § 50 Abs. 1 S. 4 u. 5, Abs. 3 S. 2 u. 3 EnergieStG keine berufsregelnde Tendenz zu.3. Es liegt auch kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Vertrauensschutz vor.

Normenkette:

MinöStG § 2a Abs. 3 ; EnergieStG § 50 Abs. 1 S. 4, 5, Abs. 3 S. 2, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Besteuerung von Biokraftstoffen.