A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob durch die Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 1975 in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise rückwirkend auf die Rechtsposition von Bausparern eingewirkt wurde, die während der Geltung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 1969 in Erwartung der Gewährung von Prämien längerfristige Bausparverträge abgeschlossen hatten.
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