BFH, vom 17.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen XI B 22/07
FG Sachsen, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1031/06
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung eines Billigkeitserlasses
BVerfG, Beschluss vom 03.09.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 2539/07
DRsp Nr. 2009/22385
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung eines Billigkeitserlasses
1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen auf der Grundlage des § 233aAO ist verfassungsgemäß. Insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG.2. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233aAO kann keine sachliche Unbilligkeit begründen, die zu einem Billigkeitserlass nach § 227AO führen könnte.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.