FG Niedersachsen, vom 18.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen VII (III) 306/97
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims bis zum Betrag von 600.000 DM
BVerfG, Beschluß vom 08.01.1999 - Aktenzeichen 1 BvL 14/98
DRsp Nr. 2006/12028
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims bis zum Betrag von 600.000 DM
Bei der Erörterung der Verfassungsgemäßheit der zur Prüfung gestellten Vorschrift muss das vorlegende Gericht seine verfassungsrechtlichen Bedenken vor dem rechtlichen Hintergrund konkretisieren,- daß der Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Wahl des Steuergegenstandes, also der Steuerquelle, einen weiten Gestaltungsspielraum hat,- daß es kein einheitliches Steuersystem (Steuerfindungsrecht [!]) gibt, sondern bereits die Verfassung eine Vielzahl von Steuern aufführt,- es mithin auch keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gibt, daß alle Steuern aufeinander abgestimmt werden müssen, also etwa keine Lücken entstehen dürfen bzw. mehrfache Belastung vermieden werden müsse,- daß es keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gibt, daß alle Steuern (nur) unter Berücksichtigung existenzsichernder Freibeträge erhoben werden dürfen,- es insbesondere keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gibt, wonach persönliches Gebrauchsvermögen (ungeachtet der Steuerart) von jeglicher Steuer freizustellen ist.