BVerfG - Beschluss vom 17.02.1977
1 BvR 343/74
Normen:
EStG §§ 40a 42d EStG § 40a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 140 ;
Fundstellen:
DÖV 1977, 448
EuGRZ 1977, 176
JuS 1978, 127

Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer

BVerfG, Beschluss vom 17.02.1977 - Aktenzeichen 1 BvR 343/74

DRsp Nr. 2002/14696

Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer

1. Die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verpflichtung des Beschwerdeführers, für seine Arbeitnehmer die Kirchenlohnsteuer einzubehalten und abzuführen, sowie seine entsprechend § 38 Abs. 3 EStG 1969 bestehende Haftung bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung verletzen keine Grundrechte des Beschwerdeführers. 2. Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Aushilfskräften die Pauschalbesteuerung wählt und sodann seinerseits als Schuldner für die durch die Lohnzahlung an seine Arbeitnehmer ausgelöste Lohn- und Lohnkirchensteuer behandelt wird.

Normenkette:

EStG §§ 40a 42d EStG § 40a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 140 ;
Fundstellen
DÖV 1977, 448
EuGRZ 1977, 176
JuS 1978, 127