I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Rahmen eines Verfahrens wegen gesonderter Gewinnfeststellung für die Jahre 1978, 1979, 1981 sowie wegen der Heranziehung zur Gewerbesteuer für die Jahre 1978 bis 1982 und 1984 die Frage, ob der als Dispacheur tätige Beschwerdeführer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat oder ob die Tätigkeit als freiberuflich zu qualifizieren ist.
II. Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|