I.
Die katholische Klägerin wurde mit geändertem Kirchensteuerbescheid vom 20. August 2001 zur Kirchensteuer (KiSt) veranlagt (Höhe der Schuld: 121,30 DM). Gegen den ursprünglichen Bescheid vom 17. Juli 2001 (Schuld 1.441,60 DM) wandte sie sich mit dem Argument, dass sie als Frau mit wesentlich weniger Rechten nicht bereit sei, eine gleich hohe KiSt zu bezahlen wie ein Mann.
Der Einspruch blieb erfolglos (s. Einspruchsentscheidung -EE- vom 13. Februar 2002, Bl. 5 f. FG-Akte).
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