A.
I.
§ 15 des Einkommensteuergesetzes - EStG - lautet:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind
1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen ...;
2. die Gewinnanteile der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat;
3. ...
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