BFH vom 11.09.1996
II B 32/96

Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer für 1995 und 1996

BFH, vom 11.09.1996 - Aktenzeichen II B 32/96

DRsp Nr. 1997/8168

Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer für 1995 und 1996

Es erscheint ausgeschlossen, daß das BVerfG auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine Vorlage nach Art. 100 GG hin das VStG aus verfassungsrechtlichen Erwägungen noch mit Wirkung für die Jahre 1995 und 1996 für nichtig oder unanwendbar erklärt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken rechtfertigen demnach keine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Vermögensteuerbescheids für diese Jahre.

Für die Praxis:

Zur Erhebung der Vermögensteuer nach dem 31.12.1996 für Jahre vor 1997 vgl. auch den Erlaß Nordrhein-Westfalen vom 19.3.1997, S. 250 in dieser Ausgabe.