FG München vom 23.01.1998
7 V 3993/97
Fundstellen:
EFG 1998, 621

Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

FG München, vom 23.01.1998 - Aktenzeichen 7 V 3993/97

DRsp Nr. 2001/2985

Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob in der Anwendbarkeit des durch Art. 18 Nr. 5 b des JStG 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I, 2049) in § 233 a AO eingefügten Abs. 2 a für Zinsen auf Steuern, die auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses beruhen, das in der Zeit nach dem 31.12.1995 und vor dem Inkrafttreten des JStG 1997 am 28.12.1996 eingetreten ist und zu einer niedrigeren Steuer führt, ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Rückwirkungsverbot vorliegt.

Gründe:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren die Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer 1995 unter Anwendung des § 233 a Abs. 2 a Abgabenordnung ohne Berücksichtigung der Körperschaftsteuer-Minderung gemäß § 27 Abs. 1 und 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz aufgrund einer am 25.3.1996 beschlossenen Gewinnausschüttung für 1995.

Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf die Akte und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.