Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft (sog. Squeeze-out) nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (im Folgenden: AktG). Die Beschwerdeführer wenden sich in erster Linie gegen einen gerichtlichen Beschluss über die vorzeitige Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nach § 327 e Abs. 2 in Verbindung mit § 319 Abs. 6 AktG.
I. Die von den Beschwerdeführern mittelbar angegriffene Regelung des § 327 e Abs. 2 AktG ist durch Art.
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