FG Köln, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2253/06
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur steuerlichen Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen in Gestalt des Alterseinkünftegesetzes 2004 (AltEinkG); Zuweisung der Vorsorgeaufwendungen trotz ihrer Rechtsnatur konstitutiv den Sonderausgaben durch den Gesetzgeber; Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und anderer Altersvorsorgeaufwendungen; Objektives Nettoprinzip als ein tragendes Strukturelement des Einkommensteuerrechts; Hinzurechnung der steuerfreien Arbeitgeberbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Vorsorgeaufwendungen
BFH, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen X R 9/07
DRsp Nr. 2010/453
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur steuerlichen Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen in Gestalt des Alterseinkünftegesetzes 2004 (AltEinkG); Zuweisung der Vorsorgeaufwendungen trotz ihrer Rechtsnatur konstitutiv den Sonderausgaben durch den Gesetzgeber; Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und anderer Altersvorsorgeaufwendungen; Objektives Nettoprinzip als ein tragendes Strukturelement des Einkommensteuerrechts; Hinzurechnung der steuerfreien Arbeitgeberbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Vorsorgeaufwendungen