BFH - Beschluss vom 16.12.2009
II R 67/08
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. c;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 01.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 245/07

Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

BFH, Beschluss vom 16.12.2009 - Aktenzeichen II R 67/08

DRsp Nr. 2010/4241

Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

Der Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG dadurch gegen Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, dass er eine aus einem alleinerziehenden Elternteil und seinem noch in der Schulausbildung befindlichen Kind bestehende Familie nicht erfasst.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; HmbZWStG § 2 Abs. 5 Buchst. c;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist unverheiratet und Mutter einer am 28. Januar 1989 geborenen Tochter, für welche sie bis zu deren Volljährigkeit alleine sorgeberechtigt war. Bereits vor 2007 bewohnte sie mit ihrer Tochter eine Wohnung in N, die sie als Hauptwohnung anmeldete und in den Streitjahren 2007 und 2008 beibehielt. In N hielt sich die Klägerin überwiegend auf; ihre Tochter besuchte dort ein Gymnasium. Da die Klägerin in Hamburg arbeitete, mietete sie dort eine weitere Wohnung, welche sie ab dem 15. Dezember 2006 als Nebenwohnung anmeldete und am 16. Dezember 2006 bezog.