1. Es ist nicht ersichtlich, daß Art.
a) Das gesetzgeberische Ziel, den Schutz von Arbeitnehmern vor unseriösen Lohnsteuerhilfen zu verbessern (vgl. BTDrucks. 7/2852, S. 29 f., 43; BTDrucks. 7/3526, S. 3), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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