BVerfG - Beschluß vom 18.06.1975
1 BvR 528/72
Normen:
BewG § 60 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GewStG § 7 § 12 Abs. 1 ; KStG § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerfGE 40, 109
JuS 1976, 59
NJW 1975, 1965
WM 1975, 887
Vorinstanzen:
BFH, vom 19.07.1972 - Vorinstanzaktenzeichen I R 164/68

Verfassungsmäßigkeit des Schatelprivilegs nach GewStG 1955

BVerfG, Beschluß vom 18.06.1975 - Aktenzeichen 1 BvR 528/72

DRsp Nr. 1996/6813

Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

»Es war mit dem Grundgesetz vereinbar, daß das Schachtelprivileg nach dem Gewerbesteuergesetz 1955 Personengesellschaften mit einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht gewährt wurde.«

Normenkette:

BewG § 60 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GewStG § 7 § 12 Abs. 1 ; KStG § 9 Abs. 1 ;

Gründe:

A.

I.

Das Verfahren betrifft die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar war, daß nach dem für das Jahr 1956 geltenden Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (GewStG 1955) - BGBl. I S. 473 - Personengesellschaften, die mindestens zu einem Viertel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren, das sogenannte Schachtelprivileg versagt blieb, während diese Vergünstigung Kapitalgesellschaften mit einer gleich hohen Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft eingeräumt wurde.

II.