I.
1. Das mit Zustimmung des Bundesrates ergangene Steueränderungsgesetz 1973 vom 26. Juni 1973 (BGBl. I S. 676 - StÄndG 1973 -) enthält Bestimmungen über eine Reihe von stabilitätspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Preisanstiegs, unter anderem in Art. 4 das Gesetz über die Erhebung eines Zuschlags zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer für die Kalenderjahre 1973 und 1974 (Stabilitätszuschlaggesetz - StabZG -).
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