Der Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 22. November 2005 - 8 Qs 381/05 - und die Beschlüsse des Amtsgerichts Braunschweig vom 10. Oktober 2005 -
Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Braunschweig zur Entscheidung über die Kosten zurückverwiesen.
Das Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|