BVerfG - Beschluss vom 13.08.2012
1 BvR 1098/11
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
NJW 2012, 3714
NZS 2012, 5
NZS 2013, 21
ZIP 2012, 5

Verfassungsmäßigkeit eines über 30 Monate durch das Gericht nicht betriebenen sozialgerichtlichen Verfahrens

BVerfG, Beschluss vom 13.08.2012 - Aktenzeichen 1 BvR 1098/11

DRsp Nr. 2012/20454

Verfassungsmäßigkeit eines über 30 Monate durch das Gericht nicht betriebenen sozialgerichtlichen Verfahrens

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 S. 1;

Gründe

A.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens.

I.

1. Die Beschwerdeführerin begehrte gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger die Gewährung von Rente wegen Berufs- und wegen Erwerbsunfähigkeit. Nachdem der Rentenversicherungsträger ihr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gewährt, aber den Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abgelehnt hatte, erhob sie am 12. September 2003 Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.