I.
Die Beteiligten streiten um die Eintragung eines Freibetrags für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte 2007.
Der Antragsteller stellte am 11. Dezember 2006 mit seiner Ehefrau einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Jahr 2007. Der Antragsgegner lehnte diesen Antrag unter Hinweis auf die für das Streitjahr geltende Fassung von § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 2007 - EStG 2007- und § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 mit Bescheid vom 2. März 2007 ab.
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