BVerfG - Beschluß vom 10.09.1991
1 BvR 922/91
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; StBerG § 38 ;
Fundstellen:
HFR 1992, 502
Information StW 1991, 575
StE 1991, 425
Vorinstanzen:
I. FG Münster - Urteil vom 29.08.1990 - VII 4412/89 StB,
BFH, vom 24.04.1991 - Vorinstanzaktenzeichen VII B 240/90

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Befreiung von der Steuerberaterprüfung

BVerfG, Beschluß vom 10.09.1991 - Aktenzeichen 1 BvR 922/91

DRsp Nr. 2005/15696

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Befreiung von der Steuerberaterprüfung

1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Befreiung von der Steuerberaterprüfung Professoren, ehemaligen Finanzrichtern und Beamten sowie Angestellten des höheren und gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung vorbehalten ist. Der Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. 2. Bei einer Regelung des prüfungsfreien Zugangs zu einem Beruf steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsraum zur Verfügung. Die verfassungsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich auf die Einhaltung der Grenzen dieser Freiheit.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ; StBerG § 38 ;

Gründe:

1. Das Prüfungserfordernis für steuerberatende Berufe ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfGE 55, 185 [196 f.]).