Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften
BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009 - Aktenzeichen 2 BvR 890/06
DRsp Nr. 2009/14049
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften
Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften.
1. § 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde - Land Brandenburg vom 26. April 2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I, Seite 158) in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1 des Vertrages ist mit Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.2. Zu den Voraussetzungen an die Bestätigung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 140GG i.V.m. Art. 141 WRV.3. Zur Einbeziehung aller existierenden jüdischen Gemeinden eines Landes als Vertragspartner in einen Vertrag als Grundlage der Gleichbehandlung aller jüdischen Gemeinden.4. Zur Übertragung der Verteilung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften einer Religionsgemeinschaft als staatliche Aufgabe zur selbstständigen Erledigung.5. Zum Berufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3GG und aus Art. 4GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz.
Tenor:
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