I. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde greifen die Beschwerdeführer das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 2002 - VIII R 40/01 - an, in dem der Bundesfinanzhof den nach einer Verkaufsanzeige und zahlreichen, binnen drei Jahren mit unbedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Aktivitäten erfolgreich abgeschlossenen einmaligen Verkauf von 10 Grundstücken durch die Beschwerdeführer als nachhaltige gewerbliche Betätigung gemäß § 15 Abs. 2 EStG eingestuft hat.
Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung von Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie von Art. 3 Abs. 1 GG.
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