LG München I, vom 05.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen StL 30/93
Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Steuerberater
BVerfG, Beschluß vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 1 BvR 1478/94
DRsp Nr. 1996/3123
Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Steuerberater
1. Die berufsaufsichtsrechtliche Maßnahme einer Rüge wegen berufswidriger Werbung greift in die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers ein. Das in § 57 Abs. 1StBerG geregelte Verbot berufswidriger Werbung genügt dem von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG statuierten Gesetzesvorbehalt und ist auch im übrigen verfassungsrechtlich unbedenklich.2. Die Pflicht, auch Stellenanzeigen so abzufassen, daß eine unzulässige Werbewirkung gegenüber künftigen Mandantinnen und Mandanten vermieden wird, ist geeignet und grundsätzlich auch erforderlich, den Zweck des Verbots berufswidriger Werbung und dessen Schutz vor Umgehung zu erreichen. Ein ebenso wirksames, aber milderes Mittel ist nicht erkennbar.
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