Das Normenkontrollverfahren auf Vorlage des Finanzgerichts Hamburg betrifft die Frage, ob es dem Grundgesetz entspricht, daß für Verluste aus Vermietung und Verpachtung nur dann ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden darf, wenn sich die Verluste bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7b oder 54 des Einkommensteuergesetzes 1975 in der Fassung vom 5. September 1974 (BGBl I S 2165) - EStG - oder nach §
A.
I.
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