I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Juli 1989 (BStBl. 1989 II S. 890); sie rügt der Sache nach die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum sog. Sonderbetriebsvermögen II als verfassungswidrig.
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