BVerfG - Beschluß vom 09.01.1996
2 BvR 1451/90
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 12 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WM 1996, 648
Vorinstanzen:
BFH, vom 11.07.1990 - Vorinstanzaktenzeichen III R 225/84

Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

BVerfG, Beschluß vom 09.01.1996 - Aktenzeichen 2 BvR 1451/90

DRsp Nr. 2005/15443

Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

Wird die einkommensteuerrechtliche Nichtanerkennung eines Ehegattenverhältnisses allein darauf gestützt, daß das Gehalt auf ein Konto des Arbeitgeberehegatten überwiesen wird, über das der Arbeitnehmerehegatte auch allein verfügen kann, so ist das Willkürverbot des GG Art 3 Abs. 1 verletzt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 12 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

A.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses.

I.