A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob es von Verfassungs wegen zu beanstanden ist, daß das Einkommensteuergesetz (EStG) die Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen für regelmäßige Nachtarbeit, soweit sie nicht eine gesetzliche oder tarifvertragliche Grundlage hatten, in den Jahren 1975 bis 1977 auf höchstens 15 vom Hundert des Grundlohns begrenzte.
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