BFH vom 09.04.1996
X B 296/95

Vergebliche Aufwendungen für Wertpapier- und Devisenfonds

BFH, vom 09.04.1996 - Aktenzeichen X B 296/95

DRsp Nr. 1997/8236

Vergebliche Aufwendungen für Wertpapier- und Devisenfonds

Veruntreut der Berater des Steuerpflichtigen Gelder, die dazu bestimmt waren, Anteile an einem Wertpapier- und Devisenfonds zu erwerben, kann ein den Abzug als Betriebsausgaben rechtfertigender betrieblicher Zusammenhang bestehen (Anschluß an BFH vom 6.5.1976, BStBl II, 560 und vom 28.11.1991, BStBl II 1992, 343). Er ist allerdings zu verneinen, wenn ein betrieblicher Bezug weder aus der Herkunft der Gelder aus Betriebseinnahmen noch aus einer künftigen betrieblichen Verwendung hergeleitet werden kann.

Für die Praxis: