FG München - Urteil vom 12.12.2000
13 K 5156/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 ; EStG § 9 ; EStG § 21 ;

Vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Einkommensteuer 1992, 1993, 1994

FG München, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 13 K 5156/97

DRsp Nr. 2001/8766

Vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Einkommensteuer 1992, 1993, 1994

Der Abzug von Aufwendungen für ein bereits während der Bauphase veräußertes Doppelhaus als (vergebliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung setzt voraus, daß sich anhand objektiver Umstände der endgültige, später aber nicht zu verwirklichende Entschluß zur Vermietung des Objekts belegen läßt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 ; EStG § 9 ; EStG § 21 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger (Kl) sind Ehegatten, die für die Streitjahre 1992 bis 1994 u. a. mit den Einkünften des Kl aus nichtselbständiger Arbeit als Anästhesist zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.