BFH vom 29.05.1996
I B 118/95

Vergütungen ohne Nachweis der Leistung als vGA

BFH, vom 29.05.1996 - Aktenzeichen I B 118/95

DRsp Nr. 1997/8213

Vergütungen ohne Nachweis der Leistung als vGA

1. Die Annahme einer vGA liegt vor allem dann nahe, wenn eine GmbH an ihre Gesellschafter stets nur gleich hohe Entgelte zahlt und es an einem genauen Nachweis über die von jedem Gesellschafter erbrachten individuellen Leistungen fehlt. 2. Die Frage, ob eine GmbH die von ihren Gesellschafter-Geschäftsführern ausgeübte wissenschaftliche Betreuung zusätzlich zum Gehalt honorieren durfte, ist nach dem Maßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Der insoweit begründete Anscheinsbeweis wird nicht durch die unbewiesene Behauptung widerlegt, der zeitliche Aufwand der Gesellschafter sei über Jahre hinweg gleich hoch gewesen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämlich nur die konkret erbrachte Einzelleistung entsprechend ihrem Wert entgelten.