Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.02.2023 -
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 15.08.2022, dem Kläger am 18.08.2022 zugegangen, rechtsunwirksam ist.
2. 3. II. III. IV. V. VI.
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