Die Kläger verlangen vom beklagten Steuerberater Ersatz eines Schadens, der ihren Eltern aus dem Scheitern einer Umsatzsteueroption anläßlich des Erwerbs eines Hauses im Bauherrenmodell entstanden sein soll.
Im Dezember 1981 beteiligten sich die Eltern der Kläger an einer Bauherrengemeinschaft. Dabei schlossen sie mit dem Beklagten, der "steuerlicher Berater" des Vorhabens war, einen "Steuerberatungsvertrag"; darin wurde der Beklagte beauftragt, die Bauherren "bei der Durchsetzung (der) mit der Baumaßnahme zusammenhängenden steuerlichen Ziele zu vertreten und zu unterstützen".
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