BGH - Urteil vom 10.12.1992
IX ZR 54/92
Normen:
BGB § 249 ; StBerG § 68 ;
Fundstellen:
BB 1993, 386
BGHR BGB § 249 Freistellungsanspruch 4
BGHR NW GrEStStrukturG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Steuerbefreiung 1
BGHR StBerG § 68 Verjährungsbeginn 9
BRAK-Mitt 1993, 179
DB 1993, 680
DRsp I(112)183c
DRsp I(123)372c
MDR 1993, 1128
NJW 1993, 1137
VersR 1993, 446
WM 1993, 703

Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

BGH, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen IX ZR 54/92

DRsp Nr. 1993/201

Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

»1. Hat der Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung über die Vertragsgestaltung es zu vertreten, daß dem Mandanten keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt wird, beginnt die Verjährung des darauf beruhenden Ersatzanspruchs nicht vor Zustellung des Grunderwerbsteuerbescheids. 2. Besteht der Schaden allein in der Belastung mit einer Steuerverbindlichkeit, kann der Geschädigte, solange die Festsetzung der Steuerschuld nicht bestandskräftig geworden ist, vom Schuldner grundsätzlich selbst dann noch keine Zahlung verlangen, wenn dieser die Freistellung von der Verbindlichkeit endgültig abgelehnt hat.«

Normenkette:

BGB § 249 ; StBerG § 68 ;

Tatbestand:

Der als Unternehmer tätige Kläger verlangt vom beklagten Steuerberater Schadensersatz, weil er wegen dessen fehlerhafter Beratung keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Betriebsgrundstücks erlangt habe.