BGH - Beschluß vom 23.06.2005
IX ZR 79/02
Normen:
StBerG § 68 § 72 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 17.01.2002

Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

BGH, Beschluß vom 23.06.2005 - Aktenzeichen IX ZR 79/02

DRsp Nr. 2005/11393

Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

Wird einem Steuerberater vorgeworfen, im Rahmen eines Vertragsschlusses nicht für eine "Sicherstellung" des Umsatzsteuer-Erstattungsguthabens der Verkäufer beim Finanzamt Sorge getragen zu haben, so ist der daraus folgende Schaden bereits mit den Verfügungen der Verkäufer über das Guthaben eingetreten.

Normenkette:

StBerG § 68 § 72 ;

Gründe: