OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.12.2021
1 U 208/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Landau, vom 27.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 189/20

Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Warenhauses hinsichtlich abstehender Scannerleisten und deren Kunststoffabdeckungen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.12.2021 - Aktenzeichen 1 U 208/20

DRsp Nr. 2023/8928

Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Warenhauses hinsichtlich abstehender Scannerleisten und deren Kunststoffabdeckungen

Den Inhaber eines Warenhauses bzw. dessen Mitarbeiter trifft keine Verkehrssicherungspflicht dahingehend, dass Kunden davor geschützt werden müssen, dass sie sich mit der Kleidung nicht mit nur geringfügig von einem Regal abstehenden Scannerleisten und deren Kunststoffabdeckungen verhaken.

Tenor

1.

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 27.10.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, Az. 4 O 189/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

2.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.12.2021.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe