„Verklickt“: Steuerbescheid ist bei fehlerhaftem Datenimport nicht nach § 173a AO änderbar

Mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. IX R 17/22) hat der BFH entschieden, dass ein „Verklicken“ beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler ist. § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten anwendbar, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind.

Daniel Denker

Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master in Taxation (M.A.) und examinierter Steuerberater. Aktuell ist er als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Als Dozent ist er zudem in der Aus- und Fortbildung von Finanzbeamten und Steuerberatern tätig. Er ist Inhaber der Plattform www.steuer-webinar.de und hat einen eigenen YouTube-Kanal. Zudem ist Herr Denker Autor für unterschiedliche Fachzeitschriften.