Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 23. März 2021 -
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Land Hessen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.000 (in Worten: fünfzehntausend) Euro festgesetzt.
I.
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