Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2017 (
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Verlängerung der Frist zur Nachbesetzung der Stelle in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und um die Umwandlung der Anstellung in eine Zulassung.
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