In dem Rechtsstreit (...)
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Kläger durch Beschluss nach §
Nach Vornahme der gemäß §
I.
Die Kläger verfolgen mit der Berufung ihre erstinstanzlich geltend gemachten Unterlassungsansprüche weiter.
Die Parteien sind Nachbarn. Die Kläger bewohnen das Haus in der Straße10, die Beklagten das Haus in der Straße11.
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