OLG Celle - Urteil vom 23.09.2021
13 U 55/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23;
Fundstellen:
GRUR-RR 2022, 340
MMR 2022, 405
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 07.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 393/19

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch Veröffentlichung eines ihn im Dienst zeigenden Lichtbildes

OLG Celle, Urteil vom 23.09.2021 - Aktenzeichen 13 U 55/20

DRsp Nr. 2021/15464

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch Veröffentlichung eines ihn im Dienst zeigenden Lichtbildes

Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann dessen Persönlichkeitsrechte auch bei einer Verwendung im Rahmen einer Presseberichterstattung verletzen, wenn der Beamte unschwer identifiziert werden kann, ein besonderes Informationsinteresse gerade an seiner Person nicht besteht und die Veröffentlichung den Beamten in nachvollziehbarer Weise zur Zielscheibe verbaler oder tätlicher Angriffe machen kann.

1. Das angefochtene Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 7. Juli 2020 wird auf die Berufung der Beklagten hin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: