BVerfG - Beschluß vom 10.12.1993
2 BvR 764/92
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
HFR 1994, 344
NJW 1994, 930
Vorinstanzen:
BFH, vom 27.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen I R 73/91

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung einer erheblichen Prozeßerklärung

BVerfG, Beschluß vom 10.12.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 764/92

DRsp Nr. 2005/15273

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung einer erheblichen Prozeßerklärung

Übersieht das Gericht den einem Schriftsatz beigefügten Zusatz, dass der Verfasser zum amtlich bestellten Vertreter des Rechtsanwalts bestellt wurde, und weist es das mit dem Schriftsatz eingelegte Rechtsmittel aus Gründen mangelnder Postulationsfähigkeit deshalb zurück, verletzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör, ohne daß es dabei auf ein Verschulden des Gerichts ankommt.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren betrifft die Wirksamkeit einer Revisionseinlegung durch einen von der Landesjustizverwaltung zum allgemeinen Vertreter eines Rechtsanwalts bestellten Referendar.