BFH, Beschluß vom 23.10.2000 - Aktenzeichen VI B 150/00
DRsp Nr. 2001/518
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfordert es darzulegen, ob und inwieweit bei Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.