BFH - Urteil vom 27.11.2001
VIII R 32/95
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 921

Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen VIII R 32/95

DRsp Nr. 2002/4808

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Rechtsmittelführers aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (Anschluss an BFH-Beschl. v. 03.09.2001 - GrS 3/98, BStBl II 2001, 802).

Gründe:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --zur Einkommensteuer zusammen zu veranlagende Eheleute-- erhoben nach erfolglosem Einspruch Klage gegen den vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1985. Während des Klageverfahrens erließ das FA am 2. Februar 1993 einen Einkommensteueränderungsbescheid, mit dem es dem Begehren der Kläger teilweise Rechnung trug. Diesen Änderungsbescheid haben die Kläger gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.