Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --zur Einkommensteuer zusammen zu veranlagende Eheleute-- erhoben nach erfolglosem Einspruch Klage gegen den vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1985. Während des Klageverfahrens erließ das FA am 2. Februar 1993 einen Einkommensteueränderungsbescheid, mit dem es dem Begehren der Kläger teilweise Rechnung trug. Diesen Änderungsbescheid haben die Kläger gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.
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