EuGH - Urteil vom 12.12.2013
Rs. C-303/12
Normen:
AEUV Art. 49; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 287
DStR 2013, 6
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal de première instance de Liège (Belgien) - 31.05.2012,

Verlust von Steuervergünstigungen bei Anrechnung in anderem Mitgliedstaat erzielter Einkünfte eines Ehepaares; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal de première instance de Liège

EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - Aktenzeichen Rs. C-303/12

DRsp Nr. 2013/25523

Verlust von Steuervergünstigungen bei Anrechnung in anderem Mitgliedstaat erzielter Einkünfte eines Ehepaares; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal de première instance de Liège

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung der Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die bewirkt, dass einem in diesem Staat wohnhaften Ehepaar, das Einkünfte sowohl in diesem Staat als auch in einem anderen Mitgliedstaat erzielt, der tatsächliche Genuss einer bestimmten Steuervergünstigung wegen der Modalitäten ihrer Anrechnung versagt wird, obwohl dieses Ehepaar in deren Genuss käme, wenn der Ehegatte mit den höchsten Einkünften nicht seine sämtlichen Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielte.

Tenor:

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung der Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die bewirkt, dass einem in diesem Staat wohnhaften Ehepaar, das Einkünfte sowohl in diesem Staat als auch in einem anderen Mitgliedstaat erzielt, der tatsächliche Genuss einer bestimmten Steuervergünstigung wegen der Modalitäten ihrer Anrechnung versagt wird, obwohl dieses Ehepaar in deren Genuss käme, wenn der Ehegatte mit den höchsten Einkünften nicht seine sämtlichen Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielte.

Normenkette:

AEUV Art. ;